Besichtigungsordnung Des Museums
Öffnungszeiten des Brauereimuseums Żywiec
- Das Museum ist vom Dienstag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Besucher geöffnet. Montags ist das Museum geschlossen.
- Der letzte Einlass in die Museumsräume erfolgt jeweils um 17.00 Uhr.
- Die Informationen bezüglich der Öffnungstage und –zeiten des Museumswerden auf der Internetseite www.muzeumbrowaru.pl bekannt gegeben.
Besichtigungsangebot
- Das Brauereimuseum bietet die Besichtigung des Museums. Die Werksbesichtigung ist bis auf Weiteres ausgesetzt.
- Die nachfolgenden Hausordnungspunkte bestimmen die Besichtigungsregeln der Objekte.
Eintrittspreise
- Der Eintritt ins Museum erfolgt gegen Entgelt.
- Zum Eintritt in die Ausstellungsräume ist eine Eintrittskarte für den bestimmten Tag und die bestimmte Uhrzeit vorzuweisen.
- Die Preisliste ist an der Museumsrezeption sowie auf der Internetseite www.muzeumbrowaru.pl zugänglich.
- Die sich im Museum aufhaltende Besucherzahl ist begrenzt.
- Die Zahlung erfolgt bar in PLN (Polnischer Zloty) oder mit der Zahlungskarte.
- Das Museum bietet Eintrittskarten zum Normalpreis sowie Karten mit Ermäßigung an.
- Erwachsene zahlen den Normalpreis. Die normale Eintrittsakrte berechtigt zur Besichitigung des Objekts, einer Bier.
- Die Eintrittskarte mit Ermäßigung steht Minderjährigen sowie Schülern bis 19 Jahre (gegen Vorlage des Schülerausweises) zu.
- Kinder unter 4 Jahre haben freien Eintritt. Gruppenleiter und Betreuer von Minderjährigen (je ein Betreuer für 15minderjährige Personen) sowie Begleitpersonen von Behinderten (je eine Begleitperson für 10 behinderte Personen) haben freien Eintritt.
Besichtigungsregeln des Museums
- Das Museum können ausschließlich in Gruppen mit Führung besichtigt warden oder individuell statt.
- Mit Führung wird das Museum im Gruppen von 15 bis 35 Personen besucht.
- Die Besichtigung des Museums erfordert eine vorherige Buchung.
- Den Vorrang bei der Besichtigung haben die Gruppen, die früher gebucht haben.
- Die Anzahl der Plätze für Führungen pro Tag ist begrenzt.
- Beim ausgeschöpften Tageslimit der Besichtigung kann das Museum weder Reisegruppen noch Einzelbesuchern ohne Buchung eine Besichtigung an dem Tag gewährleisten.
- Einzelbesucher werden an Reisegruppen angeschlossen oder in Gruppen von ordnungsgemäß bestimmter Teilnehmerzahl zusammengefügt, die das Museum und die Brauerei in der von der Museumsrezeption festgelegten Zeit besichtigen.
- Minderjährige können das Museum ausschließlich unter Aufsicht Erwachsener besichtigen.
- Die Betreuer der Minderjährigen übernehmen die volle Verantwortung für das Verhalten der Minderjährigen sowie für sämtliche von ihnen verursachten Schäden, die infolge absichtlicher Beschädigung bzw.Zerstörung der Exponate, Geräte oder anderer sich auf dem Gelände des Museums und der Brauerei befindenden Gegenstände entstanden sind.
- Vor der Besichtigung des Museums sollen die Besucher ihre Mäntel, Rucksäcke, Regenschirme u.ä. mit Ausnahme von Wertsachen, Geld und Dokumenten in den Schließfächern an der Rezeption unterbringen. Das Museum übernimmt für die im Schließfach untergebrachten Sachen keine Haftung.
- Während der Besichtigung soll man sich an die Anweisungen der Museumsmitarbeiter halten.
- Zwecks Kartenkauf sollen Reisegruppen mindestens 15 Minuten vor dem gebuchten Besichtigungstermin im Museum eintrenen.
- Wegen erheblicher Verspätung einer Reisegruppe oder individueller Besucher kann ihnen die Besichtigung verweigert oder an einem anderen Tag bzw. zu einer anderen Uhrzeit angeboten werden.
- Das Museum behält sich das Recht vor, defekte, beschädigte oder zerstörte Ausstellungsräume und Exponate aus dem Besichtigungsrundgang auszuschließen.
- Bei einer für die sich im Museum aufhaltenden Personen bestehenden Gesundheitsgefährdung bzw. Lebensgefahr kann das Museum seine Dienstleistungen verweigern. In diesem Fall steht den Besuchern die Kostenrückerstattung für die gekauften Eintrittskarten zu.
- Während der Pandemie erfolgt der Besuch des Museums in Übereinstimmung mit den geltenden sanitären Einrichtungen (Entfernung, persönliche Schutzausrüstung).
- Die Brauerei und das Museum werden von einer visuellen Überwachung zum Zwecke der Garantierung der Sicherheit der Besucher sowie zum Schutz der Vermögenswerte der Gruppe Zywiec S.A. erfasst. Die Überwachung umfasst nicht die Sanitärräume und Garderoben und verletzt nicht die Würde und andere Persönlichkeitsrechte der Besucher. Die Daten aus der Überwachung werden höchstens über einen Zeitraum von 3 Monaten gespeichert und anschließend gelöscht.
Sicherheitsmaßnahmen
Zur Sicherheit und zum Besichtigungskomfort ist im Museum und in der Brauerei nicht gestattet:
- Betrunkenen bzw. Berauschten sowie allen anderen Personen, deren Verhaltensweise die Sicherheit anderer Besucher oder der Ausstattung gefährdet sowie die gegen die Hausordnung bzw. gegen die im ö_entlichen Raum übliche Verhaltensweise verstößen, sich auf dem Gelände des Museums und aufzuhalten,
- Exponate oder andere Gegenstände aus dem Museum oder aus mitzunehmen,
- Exponate oder andere Gegenstände von ihrem Ausstellungsort an eine andere Stelle zu übertragen,
- die Ausstattung zu zerstören,
- tiere, ausgenommen Führ- und Begleithunde, aufs Gelände des Museums und der Brauerei mitzuführen,
- aus der Gruppe lösen und unabhängige Bewegung durch das Gelände der Brauerei ohne Führer,
- Alkohol mitzuführen oder zu verzehren,
- zu rauchen,
- Warten, Sprengstone oder andere Gegenstände mitzuführen, die die Gesundheit bzw. das Leben gefährden.
Datenschutzpolitik
- Der Administrator personenbezogener Daten ist GRUPA ŻYWIEC Sp. z o.o. mit Sitz in Żywiec, ul. Browarna 88, 34-300 Żywiec, im Folgenden als Administrator bezeichnet.
- Die Kontaktaufnahme mit dem Datenverwalter ist über die E-Mail-Adresse dane.osobowe@grupazywiec.pl oder über die oben genannte Korrespondenzadresse möglich.
- Zweck und Grundlage der Datenverarbeitung:
- Beantwortung einer über das Kontaktformular gesendeten Nachricht (Frage, Anfrage) – Grundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung der Person (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO), die als erwartungsgemäße Übermittlung einer Nachricht an den Administrator verstanden wird einer Antwort.
- Statistisch und analytisch, einschließlich Profiling – Grundlage der Verarbeitung ist die Umsetzung des berechtigten Interesses des Administrators, das in der Möglichkeit besteht, Statistiken und interne Analysen zu erstellen (Artikel 6.1.f) der DSGVO).
- Umfrage zur Zufriedenheit mit der Qualität der Dienstleistungen oder Produkte des Administrators – Grundlage der Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des Administrators, das in der Verbesserung der Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen besteht (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO).
- Geltendmachung und Geltendmachung von Ansprüchen sowie Abwehr von Ansprüchen – Grundlage der Verarbeitung ist die Umsetzung des berechtigten Interesses des Administrators, nämlich die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen oder sich dagegen zu verteidigen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO) im Zusammenhang mit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 (Zivilgesetzbuch).
- Wer erhält die Daten: Unternehmen der Kapitalgruppe Żywiec, Unternehmen, die personenbezogene Daten auf Anfrage des Administrators verarbeiten und in Übereinstimmung mit seinen Richtlinien IT-Dienstleister sowie Unternehmen oder Stellen, die aufgrund des geltenden Rechts zum Erhalt personenbezogener Daten berechtigt sind.
- Speicherdauer der Daten: Abhängig von der Rechtsgrundlage werden die Daten bis zum Widerruf der Einwilligung, zur Erfüllung des berechtigten Interesses des Administrators oder bis zum Einspruch gegen die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet.
- Ihre Rechte:
- Datenzugriff
- Berichtigung von Daten
- Datenlöschung
- Verarbeitungsbeschränkungen
- Widerspruch gegen die Verarbeitung, deren Grundlage das berechtigte Interesse des Administrators ist
- Widerruf der Einwilligung
- Datenportabilität
- Reichen Sie eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten ein
Wie können Sie Ihre Rechte ausüben?
Im Falle der in Punkt genannten Rechte 6.1-6.7 müssen beantragt werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1 und 2. Im Falle des in Punkt genannten Rechts 6.8 wenden Sie sich bitte an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten.
- Die Bereitstellung von Daten ist freiwillig, sie ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt einer Antwort auf die gesendete Nachricht.
- Die Daten unterliegen keiner automatisierten Entscheidungsfindung.
- Eine Übermittlung der Daten an Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt.